TV Barntrup von 1865 e.V.

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Start Beitragsordnung Beitragsordnung

Beitragsordnung TV Barntrup Stand: März 2024

 

Die Beitragsordnung regelt gemäß der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Allgemeine Bestimmungen:

 

1. Alle Mitglieder haben die zum Zwecke des Beitragseinzugs nötigen Daten mit der Beitrittserklärung dem Verein zur Verfügung zu stellen. Änderungen der persönlichen Daten, wie z.B.  Adresse oder Bankverbindung, sind dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach Vorgaben des Bundesdatengesetzes gespeichert und genutzt.

2. Der Beitragseinzug erfolgt satzungsgemäß durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Sollte einem Mitglied die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren nicht möglich sein, dann wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben. Gebühren, die durch fehlende Deckung bzw. falsche Angaben entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im April des laufenden Kalenderjahres erhoben.

4. Eintritte nach April werden anteilig für das laufende Kalenderjahr berechnet und mit dem nächsten Einzug im April erhoben.

5.Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

6. Jahresbeitrag:

Erwachsene: 55,00 €

Jugendliche 16-18 Jahre: 46,00 €

Kind bis 15 Jahre: 30,00 €

Passiv: 20,00 €

Familienbeitrag: 120,00 €

Taekwondo: 72,00 €

Yoga Kurs 10x 1 Stunde : nicht Mitglieder 40,00 €, Mitglied im Verein 20,00 €


7. Der Austritt kann satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen, so dass im Austrittsjahr der volle Jahresbeitrag vom Mitglied zu entrichten ist.

     

8. Der geschäftsführende Vorstand kann jederzeit Gebühren für zusätzliche Leistungen, wie z.B. zusätzliche Sportangebote (Sportkurse etc.) oder Leihgebühren für Sportgeräte festlegen und erheben.

     

9. Die Arbeit des TV Barntrup kann durch Förderbeiträge unterstützt werden. Der Förderbeitrag ist vom Förderer frei wählbar. Die Zahlung der Förderbeiträge ist frei wählbar und erfolgt zur Vereinfachung zusammen mit dem Beitragseinzug der Mitgliedsbeiträge. Die Förderung ist an keine Gegenleistung geknüpft. Der Förderer wird durch Zahlung eines Förderbeitrages kein Mitglied und erwirbt durch den Förderbeitrag kein Stimmrecht oder das Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb. Der Förderer erhält eine Spendenbescheinigung zum Ende des Kalenderjahres.

 

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