Wettkampfordnung
I. Geltungsbereich
Die Wettkampfordnung Taekwondo (WOt) gilt für Einzel- und Mannschaftskämpfe, die innerhalb der Deutschen Taekwondo Union von ihren Mitgliedern ausgetragen werden. Sie soll ferner die Grundlage für Begegnungen und Wettkämpfe mit artverwandten Disziplinen sein. Der Zweck der Wettkampfordnung ist die einheitliche Regelung aller technischen und organisatorischen Angelegenheiten, die bei der Durchführung eines Turniers zu beachten sind. Die Wettkampfregeln der DTU sind den Regeln des Weltverbandes (WTF) und der Europäischen Taekwondo Union (ETU) angeglichen.
II. Allgemeines
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Turnier ist die Zugehörigkeit des Teilnehmers zur DTU, die er durch seinen DTU-Paß anzuzeigen hat.
Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen Einwilligung durch die Wettkampfleitung.
Durch die Anmeldung/Teilnahme zum/am Turnier wird die Wettkampfordnung der DTU in allen Teilen sowohl vom Teilnehmer selbst als auch dem meldenden Verein anerkannt.
Bei Wettkämpfen ab Landesmeisterschaft ist die Graduierungsvoraussetzung zur Teilnahme:
a) an Einzelmeisterschaften der 2. Kup
b) an Mannschaftsmeisterschaften der 4. Kup
Vor Wettkampfbeginn hat sich das Kampfgericht vom Gesundheitszustand der Teilnehmer zu überzeugen.
Jeder Teilnehmer an Wettkämpfen hat sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen, die in seinem DTU-Paß eingetragen wird und die ein Jahr Gültigkeit besitzt.
Die Kampfbekleidung der WettkämpferInnen besteht aus dem weißen Taekwondo-Dobok sowie der Schutzbekleidung. Der Wettkämpfer hat eine Kampfweste, Kopf- und Leistenschutz (Tiefschutz) sowie Unterarm- und Schienbeinschützer vor betreten der Wettkampffläche zu tragen. Tieschutz, Unterarm- und Schienbeinschützer sind unter dem TKD-Dobok zu tragen. Die WettkämpferInnen dürfen keine andere als die die oben genannte Bekleidung oder zusätzliche Sachen bei Wettkämpfen tragen. (Brillen, Uhren, Halsketten. Ringe, Schmuck usw. sind verboten)
Die Fuß- und Fingernägel sollen kurzgeschnitten sein. Beim Tragen von Zahnspangen ist der Zahnschutz Pflicht, ansonsten ist das Tragen eines Zahnschutzes feigestellt.
Kontrollen
Bandagen und Tapes müssen am Kontrolltisch oder vom Kampfleiter vor dem Kampfbeginn begutachtet werden. Sollte es zu schwierig sein, festzustellen, ob eine Bandage erforderlich ist, kann die Meinung des offiziellen Wettkampfarztes eingeholt werden. (Siehe auch 5.8.1.)
Medizinische Kontrolle
a) Die Verabreichung von Drogen und chemischen Mitteln, klassifiziert in den IOC-Dooping-Regeln, ist verboten.
b) Die DTU darf medizinische Tests durchführen, um sicherzustellen, dass Wettkämpfer diese Regeln nicht verletzen. Jeder Sieger und jeder ausgeloste Sportler, der sich weigert, sich diesem Test zu unterziehen, oder es bewiesen ist, dass er diese Regel verletzt hat, wird disqualifiziert und aus der Medallienwertung herausgenommen. Der Titel geht an den in der Wertung nächststehenden Wettkämpfer über.
c) Das Organisationsteam ist verantwortlich für die Vorkehrungen die zur Ausführung der medizinischen Kontrolle notwendig sind.
Die vorgeschriebenen Kampfrichterzettel sind und die Deckblätter sind bei jeder Wetkampfbegegnung auf Bundes- und Landesebene zu verwenden. Sie sind Bestandteil der WO und bei der Materialstelle anzufordern.
Die Ausschreibung der Veranstaltung muß folgende Angaben enthalten:
1. Datum der Ausschreibung
2. Name der (des) Veranstalter(s)
3. Name der (des) Ausrichter(s)
4. Ort und Zeit (Datum)
5. Art der Veranstaltung
6. Zeitplan und Wiegezeit/Registration
7. Austragungsmodus
8. Meldegebühren (Startgelder)
9. Meldeschluß
10. Art und Anzahl der Ehrengaben
11. Sportliche Leitung
12. Kampfgericht
13. Unterkunftsmöglichkeiten
14. Anreisebeschreibung (Lageplan)
15. Verantwortlich zeichnender der Ausschreibung
Meldungen werden nur durch den Verein (Abteilung) oder den Landesverband abgegeben. Meldungen einzelner Mitglieder sind unzulässig. Für alle Meldungen bei Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften sind die Startkarten der DTU zu verwenden.
Über jede Meisterschaft ab Landesebene ist von LKR ein Protokoll zu erstellen, das spätestens 6 Wochen nach der Meisterschaft vorliegen muß und folgende Angaben enthalten muß:
1. Ort, Zeit Kampfgericht und Ausrichter
2. Teilnehmerzahl und Gruppen
3. KO-Meldungen
4. Austragungsmodus
5. Disqualifikationen
6. Kampfrichteraustausch
7. Kampfzeitbeschränkung
8. Proteste
9. Ergebnisse
III. Kampffläche
Die Kampffläche hat die Ausmaße 12x12 m im Quadrat und besteht aus einer glatten Oberfläche ohne überstehende Markierungen. Die Wettkampffläche sollte mit einer elastischen Matte oder Plane abgedeckt sein. Der innere Teil der Wettkampffläche mit den Abmessungen 8x8 m wird Kampffläche genannt. Der Abstand zwischen Kampffläche und Wettkampffläche ist die Sicherheitszone.
Die Markierung der Kampffläche und der Sicherheitszone wird durch verschiedene Farben unterschieden. Falls die gesamte Oberfläche einfarbig ist, wird sie durch eine 5 cm breite Linie gekennzeichnet. Die Markierungslinie der Kampffläche wird als Warnlinie und die Randlinie der Wettkampffläche als Grenzlinie bezeichnet.
Die Positionen der Kampfrichter
a) Die Position des Kampfleiters liegt 1,5 m hinter dem Schnittpunkt der Diagonalen gegenüber der Jury und wird als Kampfleitermarkierung bezeichnet.
b) Die Position des 1. Punktrichters befindet sich 0,5 m außerhalb der Mitte der 1. Grenzlinie in Richtung der Kampffläche.
c) Die Position des 2. und 3. Punktrichters liegt 0,5 m außerhalb der unteren Ecken der 2. und 4. Grenzlinie in Richtung der Kampffläche.
d) Die Position der Jury liegt 1,5 m hinter und 3 m links von der Position des 1. Punktrichters.
e) Die Position des Arztes/med. Betreuung liegt 6 m rechts neben der Jury
f) Die Position der Wettkämpfer liegt je 1 m rechts bzw. links vom Mittelpunkt der Kampffläche, in Blickrichtung zum 1. Punktrichter. Die rechte Seite ist blau, die linke Seite ist rot.
g) Die Position der Coaches liegt jeweils 1 m hinter der Grenzlinie des jeweiligen Kämpfers.
h) Die Position des Kontrolltisches ist nahe der Wettkampffläche um die Überprüfung der Schutzausrüstung zu gewährleisten.
IV. Gewichtsklassen
- Senioren Alter 18 bis einschließlich 37 Jahre
- Junioren Alter 16 bis einschließlich 20 Jahre
Das Gewicht ist in männliche und weibliche Klassen unterteilt.
Der Einzelwettkampf erfolgt zwischen Wettkämpfern der gleichen Gewichtsklasse.
Die Gewichtsklassen sind wie folgt unterteilt:
Bezeichnung | Gewicht | Gewicht | Gewicht | Gewicht |
---|---|---|---|---|
Nadelgewicht | - 54 kg | - 47 kg | ||
Fliegengewicht | 54 - 58 kg | - 58 kg | 47 - 51 kg | - 49 kg |
Batamgewicht | 58 - 62 kg | 51 - 55 kg | ||
Federgewicht | 62 - 67 kg | 58 - 68 kg | 55 - 59 kg | 49 - 57 kg |
Leichtgewicht | 67 - 72 kg | 59 - 63 kg | ||
Weltergewicht | 72 - 78 kg | 68 - 80 kg | 63 - 67 kg | 57 - 67 kg |
Mittelgewicht | 78 - 84 kg | 67 - 72 kg | ||
Schwergewicht | + 84 kg | + 80 kg | + 72 kg | + 67 kg |
Bei Mannschaftswettkämpfen:
5 Wettkämpfer mit Gewichtsklassen der folgenden Kategorie:
a)
Herren | Damen |
---|---|
- 54 kg | - 47 kg |
54 - 63 kg | 47 - 54 kg |
63 - 72 kg | 54 - 61 kg |
72 - 82 kg | 61 - 68 kg |
+ 82 kg | + 68 kg |
b) Es können auch Mannschaftswettkämpfe mit 8 bzw. 4 Gewichtsklassen erfolgen, es sind dann die Gewichtsklassen gemäß 5.4.3. anzuwenden.
Die Alters- und Gewichtsklasseneinteilung bei Jugendlichen und Schülern regelt die Jugendwettkampfordnung. Wer 18 Jahre alt ist, kann an den Seniorenmeisterschaften teilnehmen. (Stichtag: Geburtsdatum)
Auf Beschluß des Vorstandes der DTU können auf besonderen Meisterschaften (z.B. die IDEM) alle Junioren zum Start zugelassen werden. Die Jugendlichen haben in einem solchen Fall eine gesonderte Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten vorzulegen, in der dieser sich ausdrücklich mit dem Start des Jugendlichen bei den Senioren einverstanden erklärt. Die Meisterschaften können in den 8 EM/WM Gewichtsklassen oder in den 4 olympischen Gewichtsklassen durchgeführt werden.
Das Gewicht jedes Wettkämpfers ist im Slip, bei den Damen zusätzlich im BH, vor Wettkampfbeginn zu ermitteln. Auf Wunsch der WettkämpferInnen kann die Waage auch nackt durchgeführt werden.
Tritt in einer Gewichtsklasse bei Einzelwettbewerben nur 1 Kämpfer an, so wird er kampflos Sieger. Es erfolgt keine Zusammenlegung der Gewichtsklassen.
V. Austragungsmodus
Es werden Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften durchgeführt.
Der Austragunsmodus ist vor Beginn des Turniers und vor der Auslosung bekanntzugeben.
Ein Wechsel des Austragungsmodus während des Turniers ist nicht zulässig.
Die Wettkämpfe werden nach dem KO-System oder dem brasilianischen KO-System durchgeführt. Die Gewichtsklassen werden jeweils in 2 Gruppen (Pools) aufgeteilt. Die KämferInnen scheiden beim KO-System nach einem verlorenen Kampf aus. Haben sie jedoch beim bras. KO-System gegen einen späteren Poolsieger verloren, ziehen sie in der Reihenfolge ihres Ausscheidens in die ebenfalls zweigeteilte Trostrunde ein. Die Poolsieger kämpfen im Finale um Platz 1 und 2. Die Sieger der beiden Trostrunden belegen die 3. Plätze.
VI. Kampfzeit
Die Kampfzeit beträgt 3 Runden à 3 Minuten mit einer Minute Pause zwischen den Runden. Sie kann im Hinblick auf die Einhaltung eines Zeitplanes verkürzt werden, darf aber nie weniger als 3 Runden à 2 Minuten betragen.
VII. Kampfgericht
Das Kampfgericht vertritt die DTU nach außen und hat deshalb unbedingt auf die Einhaltung der Wettkampfordnung und auf die korrekte Abwicklung jeder Begegnung zu achten. Aus diesem Grunde sollen Kampfrichter neutral sein, d.h. keinem der teilnehmenden Vereine angehören. Für einen Kampfrichter, der vorsätzlich ein Wettkampfergebnis verfälscht, müssen Sanktionen in Form einer Sperre ausgesprochen werden.
Zusammensetzung des Kampfgerichts und Aufgaben des Vorsitzenden (Jury), des Kampfleiters und der Punktrichter.
- a) Zusammensetzung falls keine Schutzkleidung mit Elektronic benutzt wird:
1 Vorsitzender (Jury), 1 Kampfleiter, 3 Punktrichter
b) Zusammensetzung falls Schutzkleidung mit Elektronic benutzt wird:
1 Vorsitzender (Jury), 1 Kampfleiter, 2 Punktrichter
Die Jury ist für die Überwachung und Koordinierung des gesamten Kampfgerichts verantwortlich. Bei der Trefferbewertung hat sie keine Stimme. Falls keine electronische Trefferbewertungsanlage eingesetzt wird, errechnet sie nach jeder Runde anhand der Kampfrichterzettel und unter Berücksichtigung der Plus- und Minuspunkte das Rundenergebnis, trägt es auf dem Jury-Paper ein und läßt es auf das Score-Board übertragen. Die Jury kann sowohl Kampfleiter als auch Punktrichter zur Stellungnahme ihrer Bewertung auffordern. Bei mehrmaliger Fehlbewertung können sie von der Jury/Wettkampfleitung ausgetauscht/suspendiert werden.
a) Die Jury ist für das gesamte Kampfgericht verantwortlich.
b) Die Jury kann ein Urteil in folgenden Fällen eigenmächtig ändern:
- Wenn der Kampfleiter einen anderen als den von der Jury benannten Wettkämpfer zum Sieger erklärt.
- Wenn ein Fehler in der Addition der Punktezettel oder der Eingabe an dem electronischen Score-board vorliegt.
Der Kampfleiter (Referee) ist für das sportliche Verhalten der Teilnehmer während des Kampfes auf der Fläche verantwortlich und soll jederzeit die Kontrolle über den Kampf besitzen. Er gibt die Kommandos Shijak, Keuman, Kalyeo, Kyesok,Shigan und Kyeshi. Bei Verfehlungen spricht er Verwarnungen und Minuspunkte aus und zeigt diese durch Symbolgesten an. Er veranlaßt bei Erfordernis (z.B. Verletzung eines Teilnehmers oder Beratung des Kampfgerichts) die Unterbrechung der Wettkampfzeit. Außerdem kann er den Punktrichtern/ der Jury eine ungültige Wertung per Handzeichen signalisieren. Der Referee sammelt nach jeder Runde die Punktzettel der Judges ein und legt sie der Jury vor. Der Kampfleiter hat das Recht, unabhängige Entscheidungen gemäß den vorgeschriebenen Regeln zu fällen. Der Referee vergibt keine Punkte. Im Falle eines punktlosen oder punktgleichen Kampfes erklärt der Referee den überlegeneren Wettkämpfer nach Ablauf der 3 Runden zum Sieger.
Der Referee kann hierzu nach Absprache mit der Jury die Meinung der Punktrichter einholen.
Die Punktrichter sitzen an ihren Positionen an der Kampffläche und bewerten den Kampf indem sie die erkannten Treffer und die vom Referee angezeigten Verwarnungen und Minuspunkte sofort auf die Kampfzettel eintragen. Beim Einsatz von eltectronischem Trefferbewertungsgerät sind die entsprechenden Handlungen vorzunehmen.
Auf Verlangen der Jury müssen sie ihre Entscheidungen bezüglich der Punktevergabe unmißverständlich darlegen.
Die Kleidung aller Kampfrichter besteht aus einem dunkelblauen Sakko, grauer Hose, weißem Hemd, weißen Socken, einer dunkelblauen Krawatte und weißen Sportschuhen mit heller Sohle. Kampfrichterinnen ist es gestattet, anstatt Hemd und Krawatte eine Bluse und ein Tuch zu tragen. Kampfleiter und Punktrichter dürfen keine Dinge tragen oder auf die Kampffläche bringen, die den Wettkampf beeinträchtigen könnten.
Der Zeitnehmer überwacht die Kampfzeit mit den angezeigten Unterbrechungen und gibt den Anfang und das Ende durch ein akustisches Zeichen bekannt.
Der Listenführer führt die Poolliste der Kampfpaarungen. Er trägt die Ergebnisse der Auslosungen und die Kampfergebnisse in seine Unterlagen ein. Die Kampfrichterlizenz ist erforderlich.
Die Gewichtsprüfer tragen die ermittelten Wiegeergebnisse der Teilnehmer ein. Außerdem kontrollieren sie die Angaben im DTU-Paß und die Identität der Wettkämpfer. Mindestens ein Gewichtsprüfer muß im Besitz der Kampfrichterlizenz sein.
Proteste
Der Bundeskampfrichterreferent (BKR) oder sein Beauftragter ist während der Veranstaltung für eventuelle Proteste und das Auslegungsverfahren verantwortlich. (Siehe auch 5.23.)
Keine der im Kampfgericht tätigen Personen, der BKR oder sein Beauftragter dürfen gleichzeitig auch als Teilnehmer oder Coach an der jeweiligen Meisterschaft teilnehmen.
VIII. Maßnahmen vor Beginn und nach Beendigung eines Kampfes
Der Name oder die Wettkampfnummer des/der WettkämpfersIn wird spätestens 3 Minuten vor Beginn des Kampfes bekanntgegeben. Bei Aufruf wird zweimal im Abstand von einer Minute der Aufruf wiederholt. WettkämpferInnen, die eine Minute nach dem geplanten Beginn des Wettkampfes nicht kampfbereit auf der Kampffläche erscheinen, werden als aufgegeben gewertet. Sollten zu Beginn des Turniers Pool-Listen mit Namen und Kampfnummern ausgehängt werden, so kann auf den Aufruf verzichtet werden.
Nach Bekanntgabe des jeweiligen Wettkampfes müssen sich die WettkämpferInnen am Kontrolltisch einer physischen Untersuchung unterziehen, dabei wird auch die Wettkampfkleidung/Schutzausrüstung überprüft. Die WettkämpferInnen dürfen keine Materialien tragen, die den/die GegnerIn verletzen könnten. Nach der Überprüfung gehen die WettkämpferInnen mit dem Betreuer in Wartestellung.
Der Kampfbeginn in jeder Runde wird von dem Kampfleiter mit dem Kommando "Shijak" (Start) angezeigt. Das Ende einer Runde wird dem Kampfleiter vom Zeitnehmer mit einem akustischen oder optischen Zeichen bekanntgegeben. Der Kampfleiter beendet daraufhin die Runde mit dem Kommando "Kuman" (Ende).
Bei Wettkampfbeginn werden beide WettkämpferInnen vom Referee zu ihren Startpunkten gerufen, stehen dort mit dem Gesicht zur Jury und verbeugen sich auf das Kommando des Kampfleiters "Charyeot" (Achtung), "Keyong-ye" (Verbeugung).
Die Verbeugung erfolgt aus der stehenden Achtungshaltung heraus durch Neigung des Oberkörpers in einem Winkel von mehr als 30 Grad und mit einem Winkel von mehr als 45 Grad geneigtem Kopf.
Die WettkämpferInnen drehen sich auf das Kommando "Tscha-u-yang-u" (drehen) mit dem Gesicht zueinander und grüßen nach dem Kommando "Keyong-ye" erneut.
Der Kampfleiter beginnt den Wettkampf mit dem Kommando "Joonbi" (Achtung) und gibt den Kampf mit "Shijak" (Start) frei.
Die KämpferInnen stehen nach Beendigung des Kampfes mit dem Gesicht zueinander auf ihren Startpunkten. Auf das Kommando des Kampfleiters "Chareyot, Keyong-ye" grüßen sie.
Anschließend drehen sie sich auf das Kommando "Tscha-u-yang-u" zur Jury und verbeugen sich auf Kommando "Keyon-ye". Sie warten stehend an ihrem Platz auf die Ergebnisbekanntgabe.
Der Kampfleiter sammelt die Punktzettel der Punktrichter nach jeder Runde ein und übergibt sie der Jury. Nachdem ihm die Jury nach der 3. Runde das Ergebnis mitgeteilt hat, begibt er sich in die Mitte der Kampffläche zwischen beide WettkämpferInnen. Er erklärt den/die GewinnerIn durch hochheben der eigenen Hand auf der Seite des Siegers und dem Kommando "Hong-Song" (rot gewinnt) oder "Chong-Song" (blau gewinnt).
Mannschaft
Beide Mannschaften bilden eine Linie mit dem Gesicht zum Vorsitzenden in der Reihenfolge ihrer Meldung (Gewicht).
Beide Mannschaften verbeugen sich stehend zum Vorsitzenden auf das Kommando des Kampfleiters "Kyeong-ye".
Die Mitglieder beider Mannschaften drehen sich auf das Kommando "Tscha-u-jang-u" zueinander und verbeugen sich mit dem Kommando "Kyeong-ye".
Alle verlassen die Kampffläche und warten am bezeichneten Platz auf ihren Kampf.
Jedes Mannschaftsmitglied beginnt den Kampf wie im Einzelwettbewerb bezeichnet.
Beide Mannschaften stellen sich nach dem Kampfende auf der Kampffläche in einer Reihe gegenüber auf.
Auf das Kommando des Kampfleiters "Tscha-u-jang-u" drehen sich beide Mannschaften zum Vorsitzenden.
Beide Mannschaften verbeugen sich stehend zum Vorsitzenden auf das Kommando des Kampfleiters "Kyeong-ye".
Der Kampfleiter verkündet den Sieger durch hochheben seiner Hand zur Seite der siegreichen Mannschaft.
Die Mannschaften treten zurück.
IX. Bewertung
Erlaubte Techniken
a) Fausttechniken: Angriffstechniken mit geballter, korrekt geschlossener Faust, d.h. mit den vorderen Teilen des Zeige- und Mittelfingers, ohne Berücksichtigung des Schlagwinkels oder Schlagweges.
b) Fußtechniken: Angriffstechniken mit den Teilen des Fußes unterhalb des Fußknöchels zum Rumpf. Jedoch sind Angriffe zum Gesicht, bei denen Teile des Beines oberhalb des Fußknöchels mit einbezogen sind, erlaubt.
Erlaubte Angriffsflächen
a) Rumpf : Angriffe auf den Mittelteil des Körpers, unterhalb des Schlüsselbeins bis oberhalb des Unterleibs, mit Faust- und Fußtechniken sind erlaubt.
Angriffe auf die durch die Kampfweste ungeschützte Rückenpartie sind nicht erlaubt.
b) Gesicht : Der Vordere Teil des Kopfes bis zur Mittellinie der Ohren. Nur Angriffe mit dem Fuß sind erlaubt.
Trefferpunkte
a) Rumpf: Leib und beide Seiten der Flanke
b) Gesicht : Die erlaubten Teile des Gesichts
Erfolgreicher Angriff der zu einem Punkt führt
Trefferpunkte werden erzielt , wenn erlaubte Techniken kraftvoll und korrekt auf legale Trefferpunktzonen ausgeführt werden.
Ebenfalls als Punkt gewertet wird ein Treffer auf einen Teil der Kampfweste außerhalb der legalen Trefferpunktzone, wenn der Getroffene infolge des Angriffs stürzt. Jeder Treffer zählt 1 Punkt.
Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Summe der erzielten Punkte nach 3 Runden.
Ungültigkeit von Punkten
In einer Situation, in der ein Wettkämpfer schwer zu Boden geht als Resultat des Auftreffens einer Technik, kann kein Punkt gegeben werden, wenn das Niederfallen teilweise darauf zurückzufühen ist, das beide WettkämpferInnen ihr Gleichgewicht verloren haben oder der/die Gefallene in einem Austausch von Techniken mit dem/der anderen WettkämferIn verstrickt war.
Es ist die Regel, dass Punkte, die durch illegale Techniken oder Aktionen erzielt wurden, nicht gültig sind. In dieser Situation muß der Kampfleiter die Ungültigkeit des Punktes durch ein Handsignal anzeigen und die entsprechende Verwarnung aussprechen. Die ausgeführte Technik wird nicht gewertet, wenn eine der folgenden Aktionen begangen wird:
a) Absichtliches Fallenlassen nach dem legalen Angriff;
falls ein(e) WettkämpferIn nach einer Technik die einen Punkt erbracht hat, dem Gegenangriff des/der GegnerIn dadurch zu entkommen versucht, dass er/sie sich absichtlich fallen läßt, wird der Punkt ungültig erklärt.
b) Regelverfehlungen nach einer legitimen Technik;
falls ein(e) WettkämpferIn nach einer Technik, die einen Punkt erbracht hat, den Gegenangriff zu vermeiden oder behindern versucht, indem er/sie festhält, clincht oder das Bein des Gegners tritt etc. , so ist der Punkt ungültig. Wenn jedoch diese Regelverletzung in keinem Zusammenhang zur Punktetechnik steht, dann bleibt der Punkt nachdem die Strafe ausgesprochen wurde bestehen.
c) Anwendung irgendeiner verbotenen Aktion;
falls ein Punkt durch die Anwendung irgendeiner illegalen Aktion oder in Kombination mit einer illegalen Aktion erzielt wurde, so ist der Punkt ungültig. In den obigen Situationen unterbricht der Kampfleiter sofort mit "Kalyeo" und erklärt zuerst den Punkt durch Handzeichen ungültig, anschließend spricht er die entsprechende Strafe aus. Wenn die Situation nicht die Aberkennung des erzielten Punktes erfordert, wird nur die Strafe gegeben.
Trefferbewertung und Bekanntgabe
a) Punkte müssen sofort festgehalten und veröffentlich werden, unabhängig von der Methode der Punktevergabe.
Sofortige Punktevergabe bedeutet, dass der Punkt sofort nachdem die Technik, welche als Punkt gewertet wird, notiert wurde. Punkte die erst nach einiger Zeit vergeben werden, sind nicht gültig.
b) Bei Gebrauch von Schutzwesten ohne Elektronik sind die gültigen Punkte sofort durch jeden Punktrichter mittels elektronischem Zählgerät festzuhalten und auf dem Score-board zu veröffentlichen. Sollten Punktezettel benutzt werden, so sind die Punkte am Ende eine jeden Runden anzuzeigen. Jede Punktevergabe soll von den Punktrichtern in eigener Entscheidung getroffen werden.
c) Bei Gebrauch von elektronischen Schutzwesten:
Gültige Treffer im Mittelteil des Rumpfes werden automatisch durch den Sender der Schutzweste angezeigt.
Gültige Treffer im Gesicht oder zu wertende Treffer auf der Weste außerhalb der Trefferpunktzone werden mittels automatischem Zählgerät oder Punktezettel von den Punktrichtern festgehalten.
d) Sowohl bei elektronischer Punkteanzeige als auch bei Punktezetteln müssen mindestens 2 oder mehr Punktrichter einen Punkt erkannt haben, damit dieser gezählt wird.
X. Verbotene Handlungen
a) Strafen für jegliche verbotenen Handlungen werden vom Kampfleiter ausgesprochen.
b) Bei mehreren gleichzeitigen Verfehlungen eines Wettkämpfers wird nur die höhere Strafe ausgesprochen.
c) Strafen sind unterteilt in Kyong-go (Verwarnung) und Gam-jeon (Minuspunk)
d) Zwei Kyong-gos werden als (- 1) Minuspunkt gewertet. Die letzte ungerade Verwarnung wird bei der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt.
e) Ein Gam-jeon wird als ein Minuspunkt (- 1) gezählt.
Kyong-go: Verwarnungen
- Fassende Handlungen
a) Fassen des Gegners
Dieses beinhaltet das Erfassen jeglicher Teile des gegnerischen Körpers, dessen Kleidung oder Schutzausrüstung mit den Händen. Ebenso gemeint ist das Erfassen des Fußes oder Beines bzw. das Einklemmen von Fuß oder Bein auf Schulter oder Arm.
b) Festhalten des Gegners, Klammern
Mit Hand oder Arm die gegnerische Schulter drücken bzw. den Körper mit dem Arm einhaken und so festhalten, in der Absicht gegnerische Bewegungen zu behindern. Ebenso wenn während des Kampfes der Arm unter die gegnerische Schulter oder Arm gestreckt wird.
c) Schieben des Gegners
Schieben mit Hand/Faust, Schulter, Kopf oder Körper um den Gegner aus dem Gleichgewicht zu bringen oder seine Angriffe zu behindern. Schieben des Gegners nachdem dessen Bein eingehakt wurde.
d) Berühren des Gegners mit dem Rumpf
Mit ausgestreckten oder herabhängenden Armen am Gegner haften bleiben. Diese vier erstgenannten Verfehlungen sind die Hauptursache für die Verunglimpfung von Taekwondo Wettkämpfen. Alle Wettkämpfer müssen jedoch prinzipiell im Grundsatz eine sportliche Einstellung im Sinne von Fairplay erkennen lassen und der Kampfleiter spielt eine wichtige Rolle bei der Durchführung von Wettkämpfen damit alle ihr Bestes unter fairen Bedingungen zeigen können. Sollten also irgendwelche dieser Verfehlungen geschehen, muß der Kampfleiter sofort eine Verwarnung aussprechen, unter Umständen ist aber auch zu ermitteln, wer im Falle mehrerer gleichzeitiger Verfehlungen der Initiator war.
- Ausweichende Handlungen
a) Absichtliches Übertreten der Warnlinie
Gemeint ist das Übertreten, um dem Kampf auszuweichen. Ebenfalls hierunter fällt das Übertreten ohne besonderen Grund. Mit Ausnahme der folgenden drei Beispiele ist immer von absichtlichem Übertreten auszugehen:
- Übertreten während des Austausches von Techniken
- Mittels Technik des Gegners über Linie gestoßen werden
- Unverschuldetes Übertreten
b) Dem Kampf durch Zukehren des Rückens ausweichen
Der Grund ist die Gefahr einer ernsthaften Verletzung, die in dieser Situation besonders für die Wirbelsäule besteht. Mit eingeschlossen ist das Abducken vor einem Angriff, bei dem der Sichtkontakt verlorengeht.
c) Absichtliches Fallenlassen
Gemeint ist das absichtliche Fallenlassen, um sich einem Angriff zu entziehen.
d) Simulieren von Verletzungen
Simulieren von Schmerzen oder Verletzungen, auch um den Wettkampf zu verzögern.
- Verbotene Angriffshandlungen
a) Stoßen oder Angreifen mit dem Knie
Dieser Artikel bezieht sich auf absichtliches Angreifen mit dem Knie aus nächster Nähe. Die folgenden Aktionen fallen jedoch nicht hierunter und werden nicht bestraft:
- Wenn der/die GegnerIn abrupt anstürmt, um einen Fußangriff durchzuführen.
- Falls der Kniestoß unabsichtlich als Resultat einer Fehleinschätzung der Distanz erfolgt.
b) Absichtlicher Angriff auf die Genitalien
Dieser Artikel trifft auf absichtlichen Angriff unter die Gürtellinie zu. Falls der Tiefschlag durch den Getroffenen/die Getroffene verursacht wurde oder im Verlauf des Austausches von Techniken erfolgt, so wird keine Strafe ausgesprochen.
c) Absichtliches Treten auf Bein oder Fuß
Dieser Artikel bezieht sich auf starkes Treten/Stampfen auf Oberschenkel, Knie oder Schienbein in der Absicht die gegnerische Technik zu behindern. Handelt es sich aber um unabsichtlichen Kontakt bzw. es geschieht im Austausch von Techniken, dann wird es nicht bestraft.
d) Schlagen ins Gesicht mit Hand oder Faust
Eingeschlossen sind Angriffe mit Hand, Faust, Handgelenk, Arm oder Ellenbogen. Unbestraft bleiben unvermeidbarer sowie selbstverschuldeter Kontakt.
- Unerwünschte/Unsportliche Handlungen
a) Anzeigen eines Treffers oder Punktabzugs durch den Wettkämpfer oder Coach
Dieses meint übertriebenes Gestikulieren mit Hand oder Faust. Es sollen keine eigene Wertungen außer den Techniken/Aktionen selbst gegeben werden.
b) Unerwünschte Äußerungen oder Bemerkungen bzw. unsportliches Verhalten von Wettkämpfer oder Coach
Eingeschlossen sind Handlungen oder die erkennbare Absicht dazu, was weder vom Wettkämpfer noch Coach als Amateursportler/Taekwondoin akzeptiert werden kann.
- Aktionen, die den Verlauf des Wettkampfes verzögern
- Kritik an der Entscheidung des Kampfleiters oder eines anderen Offiziellen in ungebührlicher Manier.
- Unsportliches Verhalten gegenüber dem/der anderen WettkämpferIn oder Coach.
- Zu lautes oder gestenreiches Coachen
- Jegliche unnötige/unsportliche Aktionen zum Wettkampf.
In schweren Fällen kann auch ein Minuspunkt gegeben werden, in leichten Fällen wird eine Verwarnung ausgesprochen. Die Entscheidung hierüber fällt der Kampfleiter, seine Entscheidung ist nicht anfechtbar.
c) Verlassen des bezeichneten Platzes während des Wettkampfes seitens des Coaches.
Jede Störung die durch das Verlassen des Platzes oder der Wettkampfzone hervorgerufen wird.
Gam-jeon: Minuspunkte
- Fassende Handlungen
a) Werfen des Gegners
Dieses schließt das Werfen durch Fassen oder Klammern mit Händen oder Füßen ein.
b) Absichtliches Werfen des Gegners durch Festhaken des angreifenden Fußes in der Luft
Aktionen zur Behinderung des gegnerischen Angriffs durch festhaken des angreifenden Fußes in der Luft.
- Ausweichende Handlungen
a) Übertreten der Grenzlinie
Übertritt ein Wettkämpfer die Grenzlinie aus unvermeidbaren Gründen oder durch die Technik des Gegners, bleibt dies unbestraft. In allen anderen Fällen muß ein Minuspunkt gegeben werden. Insbesondere soll unberechtigtes Übertreten der Grenzlinie nach dem Kalyeo strikt bestraft werden.
b) Absichtliche Behinderung des Wettkampffortganges
Wenn ein Wettkämpfer nach Aufforderung nicht zu seiner Markierung vom Coachstuhl zurückkehrt oder die Kampffläche zur Vorteilsnahme verläßt. Ebenso wenn die Wiederaufnahme des Wettkampfes nach Kalyeo durch eine Ehrenrunde verzögert wird.
- Verbotene Angriffshandlungen
a) Angriff auf den zu Fall gekommenen Gegner
Die Aktion ist für den zu Fall gekommenen Gegner extrem gefährlich. Der Gefallene ist in einem ungeschützten Zustand und die Wucht eines Treffers ist größer. Ein solcher Angriff ist mit dem Geiste des Taekwondos und somit des Wettkampfes in keinem Einklang.
b) Absichtlicher Angriff auf den Rücken oder Hinterkopf
Der Ungeschützte Teil des Rückens und der Hinterkopf sind verbotene Angriffszonen. Wird ein Angriff gezielt auf diese Bereiche geführt, so ist er als absichtlich anzusehen und muß bestraft werden. Die Entscheidung, ob Absicht vorliegt, fällt der Kampfleiter.
c) Schwerer Angriff mit der Hand zum Gesicht
Maßgeblich zur Beurteilung sind zwei Punkte:
- Offensichtliche Unvorsichtigkeit und/oder Absicht des Angreifers
- Die Kraft des Schlages und die Schwere der Verletzung, sowie die Möglichkeit des Getroffenen den Kampf fortzuführen.
Die Entscheidung muß sorgfältiger Abwägung der o.g. Punkte getroffen werden. Wird die Aktion vom Kampfleiter für Absicht gehalten, muß ein Minuspunkt gegeben werden. Ist die Verletzung durch die Unvorsichtigkeit des Angreifers entstanden:
- Bei leichter Verletzung wird eine Verwarnung gegeben
- Bei schwerer Verletzung wird ein Minuspunkt gegeben.
Ein zufälliger Schlag ins Gesicht wird nur mit einer Verwarnung bestraft, unabhängig von der Kraft des Schlages oder dem Grad der Verletzung.
- Unerwünschte/Unsportliche Handlungen
a) Grobe unerwünschte Äußerungen oder Bemerkungen bzw. grobes unsportliches Verhalten von Wettkämpfer oder Coach. Siehe hierzu "Kyong-go - Unerwünschte/Unsportliche Handlungen - b)"
XI. Disqualifikation
Weigert sich ein Wettkämpfer absichtlich den Wettkampfregeln oder den Anweisungen des Kampfleiters Folge zu leisten, wird er strafweise zum Verlierer erklärt.
Erhält ein Wettkämpfer drei (- 3) Minuspunkte, muß der Referee ihn strafweise zum Verlierer erklären.
Verwarnungen und Minuspunkte werden über alle drei Runden zusammengezählt.
XII. Niederschlag (knock down)
Wenn ein Wettkämpfer durch den Angriff des Gegners mit einem anderen Teil des Körpers als der Fußsohle den Boden berührt.
Wenn ein Wettkämpfer strauchelt und keine Absicht oder Möglichkeit hat, den Kampf fortzuführen.
Wenn der Kampfleiter entscheidet, dass der Wettkämpfer aufgrund einer Angriffstechnik den Wettkampf nicht weiterführen kann.
Erklärung: Knock Down
Ein KNOCK DOWN wird definiert als ein Zustand, in dem ein/e WettkämpferIn zu Boden geschlagen wurde, oder stehend kampfunfähig ist, oder es ihr/ihm aufgrund eines Schlages nicht möglich ist, auf die Anforderungen des Wettkampfes zu reagieren. Auch bei Fehlen dieser Anzeichen kann der Kampfleiter eine Situation, bei der es aufgrund einer Schlagwirkung gefährlich wäre, den Wettkampf fortzusetzen, oder wenn die Sicherheit eines/einer WettkämpfersIn in Frage gestellt ist, als "Knock Down" interpretieren.
XIII. Verfahren bei einem Knock Down
Wird ein Wettkämpfer durch einen regülären Angriff des Gegners niedergeschlagen, hat der Referee (Kampfleiter) folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) Der Referee hält durch das Kommando "Kalyeo" den Angreifer vom niedergeschlagenen Wettkämpfer fern.
b) Der Referee zählt mit Handzeichen in Sekundenintervallen von Hanah (Eins) bis Yeol (Zehn) in Richtung des niedergeschlagenen Wettkämpfers.
c) Falls der Wettkämpfer während des Zählens aufsteht und den Kampf fortführen will, zählt der Referee bis Yeodul (Acht) zur Erholung des niedergeschlagenen Kämpfers weiter.
Der Referee entscheidet dann, ob der Kämpfer wiederhergestellt ist und gibt in diesem Fall den Kampf mit dem Kommando Kyesok (Weiterkämpfen) wieder frei. d) Das Zählen wird auch dann fortgesetzt, wenn die Runde beendet bzw. die Wettkampfzeit abgelaufen ist.
e) Sind beide Kämpfer niedergeschlagen, zählt der Referee weiter, solange einer der Kämpfer sich noch nicht erholt hat.
f) Haben sich beide Kämpfer bei Zehn noch nicht erholt, wird der Sieger anhand des aktuellen Punktestandes ermittelt.
g) Wenn der Referee entscheidet, dass ein Wettkämpfer nicht in der Lage ist, den Kampf fortzusetzen, kann er den Gegner ohne Anzählen oder während des Anzählens zum Sieger erklären.
Der Referee sollte einen Kämpfer, der von einem Fußtritt am Kopf niedergeschlagen wurde, von einem für die Meisterschaft berufenen Arzt untersuchen lassen.
XIV. Maßnahmen zur Unterbrechung des Kampfes
Wenn der Kampf aufgrund einer Verletzung eines oder beider Wettkämpfer abgebrochen werden muß, ergreift der Referee folgende Maßnahmen:
a) Der Referee unterbricht den Kampf durch das Kommando Kalyeo und zeigt dem Zeitnehmer den Zeitstop durch Kyeshi an.
b) Der Referee hat dem Wettkämpfer eine Minute Erste Hilfe zu gewähren.
c) Will ein Wettkämpfer, auch im Fall einer leichten Verletzung, nach einer Minute den Kampf nicht wieder aufnehmen, hat er verloren.
d) Kann der Kampf nach einer Minute nicht wieder aufgenommen werden, ist derjenige, der die Verletzung durch eine verbotene Handlung verursacht hat, die mit Gam-jeom bestraft wird, zum Verlierer zu erklären.
e) Werden beide Wettkämpfer niedergeschlagen und können nach einer Minute nicht weiterkämpfen, wird der Sieger anhand des aktuellen Punktestandes ermittelt.
f) Wenn die Gesundheit eines Wettkämpfers gefährdet ist, da dieser sich in einer anscheinend gefährlichen Situation, hervorgerufen durch Bewußtseinsverlust oder lebensbedrohliche Verletzung befindet, muß der Referee den Kampf sofort beenden und Erste Hilfe anfordern.
Der Referee muß denjenigen zum Verlierer erklären, welcher der Verursacher der Verletzung ist, wenn entschieden wird, dass die Verletzung aus einem verbotenen Angriff resultiert, der mit einem Minuspunkt bestraft wird.
Wenn entschieden wird, dass der Angriff nicht mit Gam-jeon bestraft wird, muß der Referee den Sieger aufgrund des aktuellen Punktestandes bestimmen.
XV. Schutzbestimmung bei KO
Wenn ein/e WettkämpferIn durch einen oder mehrere direkte oder indirekte Treffer am Kopf KO gegangen ist, (d.h. bewußtlos ist, oder nach Ansicht des Kampfleiters unfähig ist, sich noch zu verteidigen), so muß die/derselbe sofort vom anwesenden Arzt untersucht werden.
Der Arzt bestimmt bei einem Kopf- oder Körper-KO, ob eine KO-Schutzsperre ausgesprochen werden muß.
Der KO-Sperre unterliegen alle WettkämpferInnen, die ausgezählt werden oder über die Zeit ( max. 1 Minute) durch Trefferwirkung kampfunfähig sind. Ob die Kampfunfähigkeit durch reguläre Treffer oder durch eine Regelwidrigkeit entstanden ist, ist dabei nicht ausschlaggebend. Die ärztliche Betreuung hat den Zweck, Schädigungsfolgen abzuwenden, nicht die Kampfunfähigkeit nachzuweisen. Diese ist erst nach Ablauf der Sperre festzustellen.
Ein/e KämpferIn der/die vom Arzt eine KO-Schutzsperre zuerkannt wird, darf, - vom gleichen Tag an gerechnet - , vier Wochen keinen Taekwondo-Kampf austragen.
Ein/e KämpferIn, der/die innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten zwei KO-Schutzsperren auferlegt bekommen hat, darf vom darauffolgenden Tag des 2. KO`s drei Monate lang keinen Taekwondo-Kampf austragen.
Ein/e WettkämpferIn, der/die dreimal hintereinander KO gegangen ist, darf vom Tage nach dem 3. KO an gerechnet, zwölf Monate keinen Taekwondo-Kampf austragen.
Jede/r KämpferIn, der/die unter diese Vorschriften fällt. Darf erst wieder kämpfen, wenn ein Arzt seine Wettkampffähigkeit bescheinigt. Nach der Vorlage der Bescheinigung beim Landesverband wird der Ausweis wieder ausgehändigt.
KO`s im Sinne dieser Bestimmung werden im Startausweis/DTU-Paß sowie im Protokoll mit "KO" bezeichnet.
Der Ausweis ist einzuziehen und mit der KO-Meldung zum zuständigen Landesverband auf Kosten des Veranstalters zuzuleiten. Über KO`s im Sinne dieser Bestimmung hat der zuständige Kampfleiter/Jury sofort nach Ende des Kampfes die KO-Meldung auszufüllen. Diese Meldung hat einen Grundtext, der entsprechend zu ergänzen ist.
KämpferInnen, die aufgrund eines Abbruches wegen Kampfunfähigkeit aus dem Kampf genommen werden, sind ebenfalls sofort vom Arzt zu untersuchen. Der Arzt hat anhand des Befundes die Entscheidung zu treffen, ob hier die Schonfrist von 4 Wochen gemäß der Vorschrift zur Anwendung kommen muß.
Bejahendenfalls ist eine entsprechende Eintragung im DTU-Paß und die entsprechende Meldung an den Landesverband vorzunehmen.
Muß ein/e KämpferIn aufgrund von Wirkungstreffern zwei- oder dreimal in einer Runde angezählt werden, kann der Kampfleiter den Kampf abbbrechen.
XVI. Weitere Schutzbestimmungen
Jede/r WettkämpferIn der/die einen schweren Kampf mit vielen Körper- und Kopftreffern geführt oder in aufeinanderfolgenden Kämpfen mehrere Niederschläge erlitten hat, kann auf Beschluß der der amtierenden Wettkampfleitung nach Meldung durch den Kampfleiter/Jury vom Landesverband mit einer Startsperre nach den Bestimmungen belegt werden.
Einem/er WettkämpferIn, der/die dreimal hintereinander vorzeitige Niederlagen durch RSC (keine Abbruchniederlage durch Verletzung) hinnehmen mußte, kann ebenfalls eine Schutzsperre erteilt werden. Der DTU-Paß ist einzuziehen und die entsprechenden Meldungen sind vorzunehmen.
Alle Funktionäre der Vereine und der Landesverbände sind verpflichtet, dem Landesverband jeden/jede KämpferIn zu melden, der/die ihnen infolge körperlicher Mängel für Taekwondo-Kämpfe nicht geeignet erscheinen.
Bei entsprechendem Befund ist gegen den/die KämpferIn eine Startsperre zu verhängen oder der DTU-Paß ist einzuziehen.
XVII. Entscheidung bei Überlegenheit
Besteht nach 3 Runden ein Gleichstand wegen Punktabzug, wird derjenige Sieger, der während der 3 Runden mehr reguläre Trefferpunkte erzielt hat.
Im Falle eines Punktegleichstandes ohne Punkteabzug oder 0:0, wird der/die SiegerIn durch den Kampfleiter am Ende der 3. Runde bestimmt.
Erklärung: Im Falle eines Unentschieden durch Punkteabzug ....; Bei der Wertung haben gültige Punkte höchste Priorität.
In allen drei Runden: die Wertung der Überlegenheit geschieht auf der Basis des Gesamtresultats, ohne Vergleiche auf Rundenbasis und die Entscheidung erfolgt am Ende der 3. Runde.
Die Beurteilung der Überlegenheit soll auf der Basis der gezeigten Initiative erfolgen:
a) "Initiative" meint die technische Dominanz eines/r Wettkämpfers/in durch aggressive Kampfführung.
b) Falls die technische Dominanz eines/r Wettkämpfers/in nicht klar bestimmt werden kann, so entscheidet der Kampfleiter die Überlegenheit auf der Basis der größeren Anzahl der ausgeführten Techniken.
c) Wenn es in der Anzahl der Techniken keinen klaren Unterschied gibt, basiert die Überlegenheit auf der Verwendung der höheren Techniken, sowohl in Schwierigkeitsgrad als auch in Komplexität (Kombinationen), beispielsweise Tritte zum Kopf, Drehkicks oder Sprungtechniken.
d) Falls die Überlegenheit durch keines der erwähnten Kriterien bestimmt werden kann, so wird sie dem-/derjenigen WettkämpferIn zuerkannt, der/die den besseren Kampfgeist gezeigt hat.
e) Der Kampfleiter entscheidet den Sieger alleine. Falls es ihm jedoch zu schwierig erscheint, kann er seine Entscheidung der Jury mitteilen, die seine Entscheidung entweder bestätigt oder anderenfalls die Befragung der Punktrichter durch den Kampfleiter veranlaßt. Die anschließende Entscheidung des Kampfleiters ist endgültig.
XVIII. Ergebnis des Wettkampfes
a) Sieg durch KO
b) Sieg durch Aufgabe
c) Sieg durch Disqualifikation
d) Sieg nach Punkten
e) Sieg durch Referee-Abbruch (RSC)
a) Sieg durch KO:
Der Kampfleiter erklärt dieses Resultat, wenn ein/e WettkämpferIn nicht in der Lage ist binnen 10 Sekunden nach einem Niederschlag durch eine reguläre Technik den Kampf fortzuführen. Falls der Kampfleiter entscheidet, dass der/die WettkämpferIn als Ergebnis eines Schlages den Kampf nicht fortführen kann, so kann das Ergebnis auch vor dem Ablauf der 10 Sekunden verkündet werden.
Der Kampfleiter stoppt den Kampf (RSC); wenn durch die Entscheidung des Kampfleiters oder des offiziellen Arztes festgestellt wird, das ein/e WettkämpferIn auch nach einer Minute Pause infolge einer Verletzung nicht weiterkämpfen kann, oder falls ein/e WettkämpferIn das Kommando des Kampfleiters zum Weiterkämpfen nicht beachtet, so stoppt der Kampfleiter den Kampf und erklärt den/die GegnerIn zum Sieger.
b) Sieg durch Aufgabe
Der/die SiegerIn wird durch Aufgabe des Gegners bestimmt.
- Falls ein/e WettkämpferIn durch Verletzung oder aus anderen Gründen an der Fortführung des Kampfes behindert wird.
- Falls ein/e WettkämpferIn nach der Kampfpause den Kampf nicht wieder aufnimmt oder den Aufruf zu Beginn des Kampfes nicht beachtet.
- Falls der Coach das Handtuch wirft, um die Aufgabe anzuzeigen.
c) Sieg durch Disqualifikation
Dies ist das Ergebnis des Ausschlusses eines/r Wettkämpfers/in bei der Abwaage oder falls der Wettkämpferstatus verlorengeht.
Sieg durch Bestrafung durch den Kampfleiter; dieses Ergebnis wird durch den Kampfleiter erklärt, sobald einer der beiden WettkämpferInnen drei Minuspunkte währen eines Wettkampfes hat.
Sieger des Kampfes ist, wer nach allen gekämpften Runden und nach Abzug der Verwarnungen und Minuspunkte die meisten Punkte erzielt hat.
Bei einem schweren KO eines/r Wettkämpfers/in (Bewußtlosigkeit oder auf Anraten des Arztes) ist dieser vom weiteren Verlauf des Wettkampfes zum Schutz seiner eigenen Gesundheit auszuschließen. (Gesundheitssperre)
XIX. Kommandos im Wettkampf
Chung | Blau |
Hong | Rot |
Cha-ryeot | Achtung |
Kyeong-rye | Verbeugen |
Joon-bi | Fertig (Kampfstellung) |
Shi-jak | Start |
Kal-yeo | Trennen |
Keu-man | Stop, Ende |
Kye-sok | Weiterkämpfen |
Kye-shi | Zeitstop für max. 1 Minute |
Shi-gan | unbegrenzter Zeitstop |
Kyong-go | Verwarnung |
Gam-jeom | Minuspunkt |
Chung Seung | Blau gewinnt |
Ha-nah | Eins |
Duhl | Zwei |
Seht | Drei |
Neht | Vier |
Da-seot | Fünf |
Yeo-seot | Sechs |
Il-gop | Sieben |
Yeo-dul | Acht |
A-hop | Neun |
Yeol | Zehn |
XX. Auslosungsverfahren
Ist eine Auslosung erforderlich, so ist dies vor Beginn der Wettkämpfe unter Aufsicht der Wettkampfleitung durchzuführen. Eine Auslosung per Computer/Zufallsgenerator ist ebenfalls zulässig.
Nehmen von einem Verein, Schule oder Landesverband mehrere WettkämpferInnen in der gleichen Gewichtsklasse teil, so kann auf Beschluß der Wettkampfleitung eine Setzung von 2 WettkämpferInnen erfolgen.
Diese WettkämpferInnen müssen zum Anmeldeschluß vom Verein, Schule oder Landesverband oder den Bundestrainern benannt werden.
Bei Mitgliedern des Nationalkaders hat das Setzrecht des jeweiligen Spartenbundestrainers Vorrecht.
Alle übrigen WettkämpferInnen werden in die Pools A + B gelost.
XXI. Punktzettel
Die Punktzettel werden in folgender Weise ausgefüllt:
Ein Punkt wird mit einem senkrechten Strich markiert ("/").
Eine Verwarnung oder ein Minuspunkt werden in der entsprechenden Spalte ebenfalls mit einem senkrechten Strich markiert.
XXII. Protestkomitee
Das Protestkomitee wird von der Wettkampfleitung eingesetzt.
Das Protestkomitee soll aus drei Personen bestehen.
Der Bundesreferent für das Kampfrichterwesen oder sein Beauftragter ist der Vorsitzende. Das Protestkomitee nimmt die Proteste in schriftlicher Form von der Wettkampfleitung entgegen.
XXIII. Protestverfahren
Proteste können nur schriftlich bei der Wettkampfleitung eingelegt werden. Der Protest ist grundsätzlich sofort nach Beendigung des Kampfes durch den Coach oder einen Offiziellen einzureichen.
Eine Videoaufzeichnung als Beweis bei einer umstrittenen Kampfrichterentscheidung ist nicht zulässig, da der Kampfleiter nach bestem Wissen und Gewissen im Einvernehmen mit den Punktrichtern seine Entscheidung treffen muß (Sofortentscheidung).
Das Protestkomitee muß seine Entscheidung in schriftlicher Form kundtun, bevor die nächste Runde im gleichen Pool beginnt.
Ein blockieren der Wettkampffläche durch Wettkämpfer oder Offizielle als Protest gegen ein Urteil des Kampfgerichts oder eine Behinderung zum weiteren Fortführen des Turniers in irgendeiner Form seitens der genannten Personen kann mit Disqualifikation des/der betroffenen Wettkämpfers/in, des Coaches oder der gesamten Mannschaft geahndet werden. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Wettkampfleitung oder des Protestkomitees ist nicht möglich, sie ist endgültig.
Durchführungsbestimmungen:
a) Nachdem der Protest empfangen wurde, muß der Inhalt nach den Kriterien "Annehmbar" oder "Unannehmbar" geprüft werden.
b) Falls notwendig, kann das Komitee die Meinungen des Kampfleiters, der Punktrichter oder des Vorsitzenden anhören.
c) Das Komitee kann ebenfalls die Grundlagen der Entscheidung, wie z.B. schriftliches Material oder Videoaufzeichnungen nötigenfalls begutachten.
d) Nach der Behandlung des Protestes entscheidet das Komitee durch Abstimmung mit Stimmenmehrheit.
e) Der Vorsitzende verfaßt einen Bericht über das Ergebnis der Protestbehandlung und veröffentlich diesen.
f) Kriterien der Entscheidungsfindung:
- Irrtümer bei der Bestimmung des Kampfresultates, wie z.B. Fehler in der Addition des Ergebnisses oder Verwechslung eines/r Wettkämpfers/in haben die Korrektur der Entscheidung zufolge.
- Irrtümer bei der Anwendung der Kampfregeln; wenn das Komitee entscheidet, dass der Kampfleiter einen eindeutigen Fehler bei der Anwendung der Wettkampfregeln begangen hat, so wird das Resultat dieses Fehlers korrigiert und der Kampfleiter bestraft.